Die Landessynode ist das Parlament der Landeskirche und wird direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Sie ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Ihre Aufgaben ähneln denen von politischen Parlamenten.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der die Mitglieder der Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden (Urwahl). Die Synodalen werden in Wahlkreisen für sechs Jahre gewählt
Die Landessynode kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Alles, was die Kirche betrifft, kann in der Landessynode erörtert werden.
Ihre Hauptaufgaben sind:
- die kirchliche Gesetzgebung
- der Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt und die Kirchensteuer
- das Recht, Anträge, Wünsche und Beschwerden an den Landesbischof und den Oberkirchenrat zu richten und Auskünfte von ihm zu erbitten (Anfragen)
- den Landesbischof zu wählen
Frühjahrstagung der 14. evangelischen Landessynode
Informationen über die Arbeit der Synode
Gremien und Ausschüsse der Landessynode

